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15.08.2010
Leider mußten wir uns von einem Neu-Züchter wieder verabschieden, weil er seine Französische Bulldogge Hündin von einem Rüden decken läßt, obwohl dieser laut Besitzerin nicht in der Lage ist, den Deckakt selbst zu vollziehen, sondern die Besitzerin dies immer selbst per Samenüber- tragung macht.
In unserem Verband ist Samenübertragung nur nach Absprache mit dem Hauptzuchtwart und mit einem Vollzugsattest eines Tierarztes oder einer Tierklinik erlaubt, was auch wohl verständlich sein sollte, jedoch ist dies kostenpflichtig!
Ferner verlangen wir immer einen unabhängigen Zeugen des Deckaktes und dessen Unterschrift, daß er den Vollzug durch die angegebenen Zuchttiere gesehen hat und bestätigt. Leider fehlten in diesem Fall alle Unterschriften, warum wohl?!
Desweiteren meinen wir, daß man Zuchttiere, die Krankheiten vererben, nicht mehr einsetzen darf, wenn dies dem Besitzer bekannt ist. Bekommt unser Verband Kenntnis darüber, wird diesen Tieren die Zuchterlaubnis entzogen.
Wenn es Vereine gibt, die alles gestatten, wundert es nicht, daß der VDH so gegen die anderen Vereine angeht.
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